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Neuerscheinungen 2015

Stand: 2020-02-01
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Ulrich Andrös

Existenzgründung als Heilpraktiker


Entwicklung eines Businessplans für die Gründung einer Naturheilpraxis
1. Aufl. 2015. 108 S. m. 19 Abb. 220 mm
Verlag/Jahr: DIPLOMICA 2015
ISBN: 3-9585088-2-0 (3958508820)
Neue ISBN: 978-3-9585088-2-8 (9783958508828)

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Mittlerweile gehen an die zehn Millionen Bundesbürger regelmäßig oder gelegentlich zum Heilpraktiker. Das Bedürfnis nach Naturheilverfahren ist in den letzten Jahren nachhaltig gestiegen.
Das Buch umfasst einen theoretischen Teil mit Zahlen, Fakten und Umfragen zum Markt für Naturheilkunde und Alternativmedizin, der auch für Nicht-Heilpraktiker, die in diesen Märkten aktiv sind oder sich für Heilkunde interessieren (Verbände, Ärzte, Lehrer und Anwender für Techniken im Bereich der Naturheilkunde und Alternativmedizin) wichtige Informationen bietet.
Des Weiteren vermittelt dieser Teil ein betriebswirtschaftliches Basiswissen für Existenzgründer und legt somit den Grundstein für den praktischen Teil des Buches. Dieser Teil erstellt ein Fallbeispiel mit Businessplan für einen Heilpraktiker. Ziel des Buchs ist die Erstellung eines schlüssigen und praktikablen Unternehmenskonzepts für eine Naturheilpraxis.
Textprobe:
Kapitel 4, Die Praxis:
Zu den Voraussetzungen einer Praxisgründung gehört zunächst eine fundierte Ausbildung an die sich eine regelmäßige Fortbildung anschließen sollte. Weitere praktische Überlegungen sind die Form der Gründung und die rechtliche Einordnung, sowie die Festlegung des Niederlassungsortes und die Gestaltung der Praxis.
4.1, Ausbildung:
1974 gab es in der Bundesrepublik nur fünf Ausbildungsstätten für Heilpraktiker [vgl. Speicher 1974, 265]. Im Jahre 2005 betrieb im Vergleich dazu allein der Marktführer Paracelsus Schulen über 50 Standorte im inzwischen wiedervereinigten Deutschland [vgl. Paracelsus 2005, 2-3]. Insgesamt waren 2007 in der Rubrik Heilpraktikerschulen in den Gelben Seiten deutschlandweit 396 Ausbildungsstätten verzeichnet.
Eine Ausbildung ist aber nicht vorgeschrieben, der Bewerber kann sich auch autodidaktisch auf die amtsärztliche Prüfung beim Gesundheitsamt vorbereiten. Das Berufsbild des Heilpraktikers ist somit das einzige in Deutschland, ohne staatlich geregelte Ausbildungsordnung [vgl. Rebmann 2005, 2]. Es existieren zahllose Bücher und Programme zum Trainieren. Für Berufsaspiranten, die eine Ausbildung absolvieren wollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten unter den Rubriken Direktunterricht oder Fernunterricht, die hinsichtlich Kosten, Dauer und Leistungen variieren. Aufgrund der mangelnden Praxiskomponente werden Fernlehrgänge von den Verbänden aber eher kritisch gesehen [vgl. Engler 2007, 46].
Bei den Förderungsmöglichkeiten der Heilpraktikerausbildung hat sich in den letzten 20 Jahren kaum etwas verändert. 1986 war keine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) möglich, auch das Arbeitsamt zahlte nur in Ausnahmefällen. Zeitsoldaten bekamen die Ausbildung vom Berufsförderungswerk der Bundeswehr bezahlt, wohingegen das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) nur Einzelfällen eine Beihilfe bewilligte [vgl. Mehler 1986, 47]. Aktuell besteht weiterhin kein Anspruch auf BAFöG und die Agentur für Arbeit bezahlt nach wie vor nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn ein Anstellungsvertrag für drei Jahre für die Zeit nach der Ausbildung vorliegt. Zeitsoldaten werden immer noch die gesamten Kosten der Berufsausbildung durch das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) erstattet [vgl. Engler 2007, 68]. Die Ausbildungskosten sind einkommenssteuerlich jährlich mit 920 EUR bzw. 1 227 EUR (Stand 2007) bei auswärtiger Unterbringung abzugsfähig. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Ausbildungskosten und die anfallenden Nebenkosten beispielsweise für Angehörige von Heilhilfsberufen komplett absetzbar [vgl. Paracelsus 2005, 15].
Es wird zwar von Seiten der Verbände empfohlen, vor der Gründung ein Praktikum bei einem erfahrenen Heilpraktiker zu absolvieren, leider sind solche Stellen in der Praxis aber nur sehr begrenzt vorhanden. So kommt es oft zur Eröffnung einer Praxis ohne vorab praktische Erfahrungen gesammelt zu haben.
4.2, Praxisneueröffnung:
Bei Praxisneugründungen belaufen sich die durchschnittlichen Ausgaben für medizinische Geräte und Einrichtung in den alten Bundesländern auf 13 463 EUR und die Bau- / Umbaukosten auf 12 795 EUR. In den neuen Bundesländern liegen die Ausgaben etwa gleich hoch, die Umbaukosten jedoch um ca. 6 000 EUR niedriger [vgl. Rebmann 2005, 10-11].
Die Vorteile einer Neugründung liegen bei den geringeren Kosten bei Aufnahme der Tätigkeit im Vergleich zu den Kosten einer Praxisübernahme. Zudem besteht mehr Raum sich selbst zu entfalten und eigene Ideen und Vorstellungen in die Räumlichkeiten und den Arbeitsablauf einfließen zu lassen. Die Praxis kann sich Schritt für Schritt entwickeln und vergrößern; bei einer Praxisübernahme sind gewisse Strukturen zwangsläufig schon gegeben und können nur langsam verändert werden.
Ein großer Nachteil der Neugründung besteht darin dass der Patientenstamm erst neu aufgebaut werden muss, wohingegen eine übernommene Praxis in der Regel bereits Patienten mit