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Stand: 2020-02-01
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Christian Böhler

Verbraucherschützende Informationspflichten im Lauterkeitsrecht


Eine Untersuchung im Lichte der "Behavioral Economics"
2017. XXX, 192 S. 210 mm
Verlag/Jahr: FACHMEDIEN RECHT UND WIRTSCHAFT 2017
ISBN: 3-8005-1672-1 (3800516721)
Neue ISBN: 978-3-8005-1672-8 (9783800516728)

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Nach der UWG-Novelle von 2008 stellt sich die Frage, wie man Verbraucher zu einer informierten Entscheidung befähigen kann, ohne sie durch eine unkontrollierte Informationsflut zu überfordern. Um diese Frage zu beantworten, ist zunächst der Einfluss von Informationen auf das menschliche Entscheidungsverhalten zu klären. Mit Hilfe der modernen Verhaltensökonomie lassen sich kognitive Schwächen identifizieren und eine realistischere Verhaltensprognose erreichen.

Nach einer Untersuchung verhaltensökonomischer Ansätze und deren methodenkonformer Berücksichtigung in rechtswissenschaftlichen Überlegungen befasst sich der Autor mit dem lauterkeitsrechtlichen Verbraucherleitbild und verneint eine vielfach beschworene Rückkehr des "flüchtigen Verbrauchers".

Auf der Basis dieser Erkenntnisse untersucht der Autor Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL) und kommt zu dem Ergebnis, dass dieser als irreführungsunabhängige Informationspflicht zu verstehen ist. Gleichzeitig ist bei dessen Auslegung auf die methodisch korrekte Berücksichtigung verhaltensökonomischer Erkenntnisse zu achten, um eine optimale Steuerungsfunktion zu erreichen. Nach Auffassung des Autors ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob Verbrauchern bestimmte Informationen zu offerieren sind und wie dies zu erfolgen hat. Dabei ist auch eine Reihe spezialgesetzlicher Informationspflichten zu berücksichtigen, deren Bedeutung nicht unterlaufen werden darf. Letztlich sollen Informationspflichten Transparenz schaffen, Transparenz darf jedoch nicht mit einem generellen Verständnis verwechselt werden.
Christian Böhler hat in Bayreuth Rechts- und Wirtschaftswissenschaften studiert. Als Rechtsanwalt in Frankfurt ist er mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, Wettbewerbs- und Lebensmittelrechts betraut.