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Simone Heidemann, Kerrin Schillhorn (Beteiligte)

Gendiagnostikgesetz (GenDG), Kommentar


Kommentar für die Praxis
2. Aufl. 2017. 350 S. 24 cm
Verlag/Jahr: MEDHOCHZWEI 2017
ISBN: 3-86216-352-0 (3862163520)
Neue ISBN: 978-3-86216-352-6 (9783862163526)

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"Gendiagnostikgesetz - Kommentar für die Praxis" kommentiert praxisnah für Juristen sowie den juristischen Laien gleichermaßen verständlich das aktuelle Gendiagnostikgesetz (Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen). Die Medizin- und Verwaltungsrechtlerin Dr. Kerrin Schillhorn und die Humangenetikerin Dr. Simone Heidemann erläutern den Gesetzestext sowie die Richtlinien und Mitteilungen der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) und zeigen problematische Fragen und deren Lösungsansätze für die Praxis auf. Mit der Kombination aus juristischer Expertise und humangenetischer Erfahrung beantworten sie handlungsorientiert und mit anschaulichen Beispielen viele Fragen, die die neue Rechtslage im klinischen und diagnostischen Alltag aufgeworfen hat.
Zielgruppe des Kommentars sind humangenetische Labore, Praxen und Institute, aber auch alle klinisch und diagnostisch tätigen Ärzte anderer Fachrichtungen, diagnostisch tätige Naturwissenschaftler, Arztpraxen, Krankenhäuser und Universitätsklinika sowie Juristen mit Schwerpunkt Medizinrecht ( vor allem Arzthaftungsrecht) und Gerichte.

Warum das Gendiagnostikgesetz?

Das menschliche Genom gilt inzwischen gemeinhin als entschlüsselt. Dies mag für große Teile seiner Struktur gelten - seine Funktion ist bislang jedoch nur bruchstückhaft verstanden. Trotzdem sind genetische Untersuchungen heute schon alltäglich geworden. Die vom Wissen um die Ergebnisse einer genetischen Untersuchung ausgehenden Risiken und möglichen Konsequenzen sind für die Betroffenen nicht immer überschaubar. Außerdem können die der Analyse zugrunde liegenden Proben und die daraus gewonnenen Ergebnisse zum Nachteil der Betroffenen verwendet werden. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Gendiagnostikgesetz den Versuch unternommen, diesen Bereich einer Regelung zuzuführen.

Was regelt das Gendiagnostikgesetzes?

Mit dem Gendiagnostikgesetz sollen zum einen die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten umfassend geregelt werden, und zwar für genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung, im Versicherungswesen und im Arbeitsleben. Zum anderen soll eine Benachteiligung von Personen aufgrund genetischer Eigenschaften sowie der Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme genetischer Untersuchungen verhindert werden. Somit enthält das Gesetz neben dem gesetzesimmanenten Zweck der Regelung des Beschaffens und der Weitergabe von genetischen Daten vor allem auch ein Diskriminierungsverbot.

Kommentar und Handlungsanleitung für die Praxis

Die sich hieraus ergebenden Fragestellungen für die Praxis greift die Kommentierung auf und legt dar, welche Anpassungen im täglichen Ablauf genetischer Untersuchungen notwendig und welche neu eingeführten Beratungspflichten und neu geregelten Zuständigkeiten zu beachten sind. Die Kombination aus humangenetischer und rechtlicher Expertise, welche die Autorinnen vereinen, bietet Gewähr dafür, dass die Kommentierung zum neuen GenDG gezielt praxisrelevante Fragen herausarbeitet und für den juristischen Laien verständliche, rechtlich zuverlässige Antworten gibt.

Das GenDG ist inzwischen in allen Teilen in Kraft getreten und durch Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) ergänzt worden. Die neuen Verpflichtungen sind rechtlich verbindlich - und zum Teil sogar bußgeld- und strafbewehrt. Die Kommentierung bietet einen zuverlässigen und verständlichen Zugang zu diesen neuen Regelungen.

Besonders für Ärzte und Naturwissenschaftler, für die sich die neue Rechtsmaterie und die damit verbundenen Verpflichtungen nicht ohne weiteres erschließen, aber auch für Juristen, denen die Besonderheiten genetischer Untersuchungen eher weniger vertraut sind, bietet der Praxiskommentar von Schillhorn/Heidemann eine wertvolle Hilfestellung für den täglichen Umgang mit dem Gendiagnostikgesetz.