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Neuerscheinungen 2012

Stand: 2020-01-07
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Wolfgang Bayer, Wolfgang Heiermann, Andrea Kullack (Beteiligte)

Kommentar zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen


Einschließlich Anlagenbau (SGO Bau)
2. Aufl. 2012. x, 184 S. X, 184S. 210 mm
Verlag/Jahr: VIEWEG+TEUBNER 2012
ISBN: 3-322-80192-6 (3322801926)
Neue ISBN: 978-3-322-80192-0 (9783322801920)

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Nicht jede Baustreitigkeit muss zum Bauprozess führen
Covering both the basis for, and applications of, ontology engineering in communications, this reference book defines application design principles and methodological modeling procedures to address today´s challenging interoperability specifications.
Schiedsgerichtliche Verfahren sind oft Kosten sparender und schneller als Bauprozesse vor ordentlichen Gerichten. Die Grundlage für schiedsgerichtliche Verfahren bei Baustreitigkeiten ist die "Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau" (SGO Bau). Die SGO Bau wird von der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und dem Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. herausgegeben.
Die Autoren kommentieren ausführlich, kompetent und praxisnah die einzelnen Abschnitte der SGO Bau.
Vorwort mit Muster einer Schiedsgerichtsverordnung - Einleitende Bestimmungen - Zusammensetzung des Schiedsgerichts - Ablehnung und Ersetzung von Schiedsrichtern - Verfahren - Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens - Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens - Auszüge aus der Zivilprozessordnung (ZPO)
"Die Herausgeber dieses Bandes verfügen über umfangreiche Erfahrungen als Schiedsrichter und kommentieren ausführlich und praxisnah die novellierte Schiedsgerichtsordnung." Blickpunkt Wirtschaft, 06/2002

"Mit der SGOBau ist den von Baustreitigkeiten Betroffenen eine Verfahrensordnung an die Hand gegeben, die in vielen Fällen die bessere Alternative zum Bauprozess vor dem ordentlichen Gericht darstellt. Die vorgelegte zweite Auflage dieses Kommentars stellt eine wertvolle Ergänzung hierzu dar und sollte deshalb in keiner mit dem privaten Baurecht befassten Kanzlei fehlen."
SchiedsVZ, 05/2003