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Klaus Tipke

Besteuerungsmoral und Steuermoral


422. Sitzung am 20. Oktober 1999 in Düsseldorf
2000. 2012. 112 S. 2 SW-Abb. 244 mm
Verlag/Jahr: VS VERLAG FÜR SOZIALWISSENSCHAFTEN 2012
ISBN: 3-663-05342-3 (3663053423)
Neue ISBN: 978-3-663-05342-2 (9783663053422)

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(1) Von Steuermoral ist in der Diskussion über Steuern oft die Rede. Insbe sondere die Deutsche Steuer-Gewerkschaft und Autoren aus der Finanzver waltung pflegen über die schlechte Steuermoral vieler Bürger zu klagen. Der Bund der Steuerzahler und Steuerberater pflegen zu entgegnen, daß eine schlechte Steuermoral auch der Reflex einer schlechten Besteuerungsmoral des Staates sei, daß die eine Erscheinung mit der anderen einhergehe. ! Statt von Steuermoral wird synonym auch von Steuerethik gesprochen oder auch mit einem Doppelwort vom ethisch-moralischen Zustand des Steuer wesens. Da sich terminologische Differenzen auch in der Literatur zur Ethik oder Moralphilosophie finden, ist es angezeigt, zunächst den eigenen Sprach gebrauch klarzustellen: Danach ist Ethik als Disziplin der Philosophie die Theorie, die Prinzipien oder Regeln für moralisches Handeln aufstellt. Ent spricht ein Handeln den Prinzipien der ethischen Theorie, so ist es moralisch oder moralgerecht. Läuft ein Handeln diesen Prinzipien zuwider, so ist es unmoralisch oder moralwidrig. Die Steuerethik ist dementsprechend die Theorie vom besteuerungsmoralischen Handeln der Staatsgewalten - der Legislative, der Exekutive und der Judikative - sowie vom steuermoralischen 2 Handeln der Steuerbürger.
A. Einleitung.- B. Besteuerungsethik für die Staatsgewalten.- I. Besteuerungsethik tür den Gesetzgeber.- 1. Die Notwendigkeit sachgerechter Besteuerungsprinzipien.- 1.1 Auf der Suche nach einem sachgerechten Besteuerungsprinzip für alle Fiskalzwecksteuern.- 1.2 Das sachgerechte Leistungsfähigkeitsprinzip als unbestimmtes, aber bestimmbares Prinzip; wesentlicher Inhalt.- 2. Welche Steuern entsprechen grundsätzlich dem Leistungsfähigkeitsprinzip?.- 2.1 Zur Einkommensteuer.- 2.2 Zur Vermögensteuer und zur Erbschaftsteuer.- 2.3 Zur Umsatzsteuer, zu den Verkehr- und bésonderen Verbrauchsteuern.- 2.4 Zur Unternehmensbesteuerung.- 3. Der abweichende Ansatz des Bundesverfassungsgerichts: Alle in Art. 105, 106 GG aufgeführten oder erfaßten Steuern sind gerechtfertigt.- 4. Die besondere Steuertheorie Paul Kirchhofs.- 5. Insbesondere: Zur Steuerbelastungsgrenze.- 6. Zur Rechtfertigung von Lenkungsteuern.- 7. Notwendigkeit eines die Rechtsanwendungsgleichheit ermöglichenden Verfahrensrechts.- II. Besteuerungsethik für die Finanzbehörden.- III. Mängel der Besteuerungsmoral.- 1. Mängel der Gesetzgebungsmoral.- 2. Mängel der Gesetzanwendungsmoral.- 3. Die Gerichte als Hüter der Besteuerungsmoral.- IV. Steuermittelverschwpndung als Mangel an Staatsmoral.- C. Steuerethik für Steuerbürger.- I. Über Steuerpflicht und ihre Vermeidung oder Verletzung.- II. Einstellungen zur Steuerpflicht.- 1. Der homo oeconomicus.- 2. Der Aufrechner.- 3. Der Staatsverdrossene.- 4. Der Steuerliberale.- 5. Der legalistische Steuervermeider.- 6. Der Steuerlaie.- 7. Der Gerechtigkeitssensible.- III. Zum Konnex zwischen Besteuerungsmoral und Steuermoral.- D. Besteuerungsmoral, Steuermoral und Steuerstrafe.- I. Grundlegung.- 1. Das vom Steuerrecht abhängige Blankett des
370 AO.- 2. Das zu schützende Rechtsgut in rechtsstaatlichem Verständnis.- II. Differenzierungen.