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Stand: 2020-01-07
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Tobias D. von Cölln

Die steuerliche Behandlung von Optionsprämien


Eine ertragsteuerliche Würdigung. Bachelor-Arb.
1. Aufl. 2013. 48 S. 220 mm
Verlag/Jahr: BACHELOR + MASTER PUBLISHING 2013
ISBN: 3-9554941-9-5 (3955494195)
Neue ISBN: 978-3-9554941-9-3 (9783955494193)

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Die steuerliche Behandlung von Optionsprämien zählt nach wie vor zu den eher schillernden Bereichen des Bilanzsteuerrechtes. Auch durch die jüngste Rechtsprechung des Düsseldorfer Finanzgerichtes vom 13. Dezember 2011 konnten die vorherrschenden Probleme nicht abschließend geklärt werden. Die Streitfrage liegt in der Abgrenzung des Wirkungsbereiches von
8b KStG. Für den Fall, dass sich der BFH in dem anhängigen Verfahren ebenfalls der Auffassung des FG Düsseldorf anschließen und somit gegen einen Einbezug der Optionsprämien in den Anwendungsbereich des
8b KStG stimmen würde, hätte dies erhebliche Nachforderungen zur Folge. Hinsichtlich dieser Thematik werden im Rahmen der vorliegenden Arbeit folgende Fragestellungen beantwortet: 1. Kann der Saldo einer handelsrechtlich gebildeten Bewertungseinheit zur Bestimmung des Veräußerungserlöses im Rahmen des
8b Abs. 2 KStG herangezogen werden? 2. Erlangen Optionsprämien aufgrund handelsrechtlicher Bilanzierungsvorschriften zu unrecht Einbezug in die Freistellungsvorschriften des
8b KStG? 3. Ist die vereinnahmte Optionsprämie als Teil des Veräußerungserlöses einer Anteilsveräußerung zu behandeln oder voll ertragswirksam zu besteuern?
Aus aktuellem Anlass wird in Kapitel 2 zunächst das Urteil des FG Düsseldorf mit den Kernaussagen zusammenfassend dargestellt. Darauf aufbauend werden zur Beantwortung der ersten Frage in Kapitel 3 die für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebliche Vorschrift
8b Abs. 2 KStG, die allgemeinen Grundlagen zu Optionsgeschäften sowie die handels- und steuerrechtliche Behandlung von Bewertungseinheiten im Detail vorgestellt. Im Anschluss wird die zweite Frage in Kapitel 4 anhand der bilanziellen Behandlung von Stillhalterprämien im Betriebsvermögen beantwortet. Abschließend wird die dritte Fragestellung unter Berücksichtigung der Auffassung des Verfassers in Kapitel 4 durch Abwägung einer Argumentation pro und contra kritisch gewürdigt.
B.Sc. Tobias D. von Cölln, geb. 1987 in Köln, nahm nach seinem Abitur und einer erfolgreich abgelegten Ausbildung zum Bankkaufmann im Jahre 2010 das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln auf. Dieses schloss er im Jahre 2013 erfolgreich ab. Bereits während seines Studiums sammelte der Autor umfassende praktische Erfahrungen in verschiedenen (u.a. marktführenden) Steuerberatungsgesellschaften. Darüber hinaus vertiefte er seine Kenntnisse im Bereich Corporate Finance, wo er bis zuletzt als studentische Hilfskraft Tutorien abhielt.