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Neuerscheinungen 2014

Stand: 2020-02-01
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Eleonore Hübner, Michael Mansfeld (Beteiligte)

Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)


mit Bezügen zum JFDG
2014. XVII, 328 S. 194 mm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2014
ISBN: 3-406-65430-4 (3406654304)
Neue ISBN: 978-3-406-65430-5 (9783406654305)

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Die Aussetzung der Wehrpflicht hat auch zum Ende des Wehrersatzdienstes geführt und hatte somit negative Auswirkungen auf die Engagementmöglichkeiten junger Männer und die vom Einsatz der früheren Zivildienstleistenden unmittelbar profitierende Infrastruktur (zum Beispiel Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime).
Ziel des Bundesfreiwilligendienstgesetzes ist es, die genannten negativen Effekte zu verringern und künftig möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zu bieten, durch soziales Engagement positive Erfahrungen zu sammeln.
Das neue Gesetz besteht aus 17 Paragrafen, die unter anderem die Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes, den Personenkreis der Freiwilligen, deren Einsatzbereiche, Dauer der Dienste, Haftungsfragen sowie die Einsatzstellen näher beschreiben.
Die Vorschriften werden ausgehend von der Systematik des Gesetzes praxisnah und gut verständlich erläutert. Die Kommentierung versucht besonders auf die gesetzgeberischen Ziele und die in der Praxis bislang auftretenden Problemstellungen einzugehen.
In einem Anhang werden weitere Materialien, die die Durchführung des Freiwilligendienstes regeln, wie zum Beispiel Richtlinien zur Ausstattung der Einsatzstellen oder die Zentralstellenverordnung, abgedruckt.
Vorteile auf einen Blick
- knappe, praxisnahe Kommentierung
- Abdruck von Materialien zur Durchführung des Freiwilligendienstes
Zielgruppen
Das Werk richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter der Einsatzstellen, in denen die Freiwilligen tätig sind (Krankenhäuser, Pflegedienste, Sanatorien). Ebenso profitieren die sog. Zentralstellen, die eine entscheidende Steuerungsfunktion bei der Verteilung der Plätze einnehmen, von dem Kommentar. Auch die Freiwilligen selbst können sich hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten, Verdienst und Ansprechpartner informieren.