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Julius Ph. Städele

Völkerrechtliche Implikationen des Einsatzes bewaffneter Drohnen


Dissertationsschrift
2014. 353 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2014
ISBN: 3-428-14508-9 (3428145089)
Neue ISBN: 978-3-428-14508-9 (9783428145089)

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Der Einsatz bewaffneter Drohnen ist insbesondere durch die problematische Praxis der USA ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Von den einen als ethisch neutrale Waffe ohne besondere Implikationen eingeordnet, sehen andere in bewaffneten Drohnen das bedrohliche Symbol einer zunehmend entmenschlichten Form der Kriegsführung. Vorliegende Arbeit leistet durch einen nüchternen Blick auf die zentralen völkerrechtlichen Fragestellungen einen Beitrag zu dieser mitunter hitzigen Debatte.
Übergeordnete Fragestellung der Arbeit ist die Adäquanz des gegenwärtigen völkerrechtlichen Normenbestands angesichts des neuartigen Faktums bewaffneter Drohnen. Ihr Einsatz wird anhand der beiden zentralen völkerrechtlichen Teilgebiete untersucht, dem ius contra bellum und dem ius in bello. Da das ius contra bellum hinsichtlich des Mittels der (verbotenen) Gewaltausübung blind ist, geht es um die Art und Weise des Drohneneinsatzes, insbesondere um ihre grenzüberschreitende Verwendung gegen nicht-staatliche Akteure, die vom gegenwärtigen Stand des Völkerrechts ohne Weiteres aber nicht gedeckt ist. Das ius in bello nimmt die Mittel der Gewaltausübung in den Blick und damit auch Drohnen als solche. Während die hiervon aufgestellten Grenzen sinnvoll auch für Drohnen gelten, sind bestimmte außerrechtliche Erwägungen in die rechtliche Bewertung einzelner Einsätze miteinzubeziehen. Insgesamt sind bewaffnete Drohnen völkerrechtlich durchaus greifbar.
Einleitung

Einführung - Gegenstand und Gang der Untersuchung

1. Teil: Funktionsweise und Kontext bewaffneter Drohnen

Funktionsweise bewaffneter Drohnen - Bewaffnete Drohnen und die Revolution in Military Affairs

2. Teil: Interpretation und Normfortbildung

3. Teil: Bewaffnete Drohnen und das ius contra bellum

Entwicklung, Rechtsquellen und Normzweck - Reichweite des Gewaltverbots gem. Art. 2 Nr. 4 UN-Charta - Das Selbstverteidigungsrecht gem. Art. 51 UN-Charta als Rechtsgrundlage des Einsatzes bewaffneter Drohnen - Zusammenfassung der Ergebnisse für das ius contra bellum

4. Teil: Bewaffnete Drohnen und das ius in bello

Entwicklung, Rechtsquellen und Normzweck - Verhältnis des ius contra bellum zum ius in bello - Bestimmung des Anwendungsbereichs des ius in bello - Überprüfung von Drohnen gem. Art. 36 ZP I - Völkerrechtlicher Status bewaffneter Drohnen und ihrer Infrastruktur - Anforderungen an den Einsatz bewaffneter Drohnen - Zulässigkeit gezielter Tötungen durch bewaffnete Drohnen - Zusammenfassung der Ergebnisse für das ius in bello

Schlussbetrachtung

Literatur- und Stichwortverzeichnis
Julius Philipp Städele studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und Aberdeen. Auf die Erste Juristische Prüfung im Juni 2012 folgten die Promotion unter Betreuung von Prof. Dr. Angelika Siehr, LL.M. (Yale), sowie ein LL.M.-Studium an der University of Cambridge. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Freiburg (Prof. Dr. Friedrich Schoch) und ist seit November 2014 Rechtsreferendar am KG Berlin.