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Stand: 2020-02-01
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Andreas Gronimus, Nicole Knorz, Christian Wienzeck (Beteiligte)

Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen


Erläuterungen zum Bundespersonalvertretungsgesetz unter besonderer Berücksichtigung der Bundeswehr. Hrsg. v. Andreas Hubert
8., aktualis. Aufl. 2014. 800 S. 210 mm
Verlag/Jahr: WALHALLA FACHVERLAG 2014
ISBN: 3-8029-6237-0 (3802962370)
Neue ISBN: 978-3-8029-6237-0 (9783802962370)

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Personalvertretungsrecht in der Praxis
Beteiligung ist ein Mittel, das innere Gefüge zu stärken und das "Betriebsklima" durch aktive Einbindung der Bediensteten zu verbessern. BPersVG und SBG weisen Verfahrenswege, die der Konfliktbereinigung dienen. Konflikte werden hierbei nicht geschürt, sondern gelöst.
Personalvertretungsrecht für die Praxis

Die betriebliche Vertretung im öffentlichen Dienst des Bundes - ebenso wie in der Bundeswehr - erfolgt durch Personalvertretungen und auf Grundlage des Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Zusätzlich sind Soldaten den Regelungen des Soldatenbeteiligungsgesetzes (SBG) unterworfen. Das SBG zielt vorwiegend darauf ab, die Beteiligungsrechte der Soldaten durch Einrichtung des sog. ´Vertrauensmannes´ zu stärken.

Die gesetzlichen Regelungen müssen von allen Beteiligten respektiert und umgesetzt werden. Nur so kann das innere Gefüge gestärkt und das "Betriebsklima" durch aktive Einbindung der Bediensteten verbessert werden. BPersVG und SBG zeigen Verfahrenswege auf, die der Konfliktlösung dienen.

Die aktuelle Ausgabe von "Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen" beinhaltet das Bundespersonalvertretungsgesetz einschl. detaillierter Erläuterungen und Kommentierungen und ist damit auch für Personalratsmitglieder aus den Reihen der Arbeitnehmer und Beamten ein ideales Nachschlagewerk.

Soldatenvertreter in den Personalvertretungen und Soldaten, die sich als Dienststellenleiter oder in anderen Leitungsfunktionen täglich mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz befassen, erhalten mit den zur Verfügung stehenden Vorschriften der Soldatenbeteiligung zudem eine praktische Arbeitshilfe.
Dr. jur. Andreas Gronimus war bis 2016 für den Bereich Arbeitsrecht und Beteiligungsrechte im Deutschen BundeswehrVerband verantwortlich. Er ist als Rechtsanwalt in Bonn niedergelassen und hat insbesondere zum Soldatenbeteiligungsgesetz veröffentlicht. Nicole Knorz ist als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2001 beim Deutschen BundeswehrVerband tätig. Christian Wienzeck ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und beim Deutschen BundeswehrVerband tätig, zunächst als Referent für Mitbestimmungsfragen, nun als Abteilungsleiter Verbandspolitik und Recht. Herausgeber Oberstabsfeldwebel a. D. Andreas Hubert war Vorsitzender des Personalrats bei der USLw, später auch des Bezirkspersonalrats beim Luftwaffenamt, und gehörte dem Hauptpersonalrat sowie dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg an. Im Bundesvorstand des Deutschen BundeswehrVerbandes ist er für Fragen der Mitbestimmung verantwortlich.