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Neuerscheinungen 2014

Stand: 2020-02-01
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Torsten Haas

Selbstbedienungsladen Gesundheitsmarkt: Die umstrittene Rolle der Interessenverbände


Erstauflage. 2014. 92 S. 7 Abb. 220 mm
Verlag/Jahr: DIPLOMICA 2014
ISBN: 3-9585074-3-3 (3958507433)
Neue ISBN: 978-3-9585074-3-2 (9783958507432)

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Das vorliegende Werk befasst sich mit den im Gesundheitssystem agierenden Interessenverbänden, dem Einfluss, den sie auf die Gesundheitspolitik ausüben, und der Fragestellung, inwiefern sich diese Lobbyarbeit auf das Patientenwohl auswirkt. Der deutsche Gesundheitsmarkt beinhaltet ein enormes Wachstum. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Außerdem wird unsere Gesellschaft immer älter und ist deshalb in Zukunft vermehrt auf die Leistungen des Gesundheitswesens angewiesen. Des Weiteren ist das Gesundheitssystem eine ewige Reformbaustelle in der es eine Menge Geld zu verdienen gibt. Dies alles sind Ansatzpunkte für mächtige organisierte Gruppen, die im Gesundheitswesen aktiv sind und versuchen ihre Interessen durchzusetzen. Obwohl viele Interessenverbände vorgeben das Allgemeinwohl zu vertreten, ist doch zweifelhaft, ob dieses wirklich immer im Vordergrund steht.
Textprobe:
Kapitel 4, Schwachstellen im Gesundheitsmarkt:
4.1, Nulltarifmentalität der Nachfrageseite:
Auf vollkommenen Märkten wird die Nachfrage über den Preis gesteuert. Im Prinzip geht es darum, die Bedürfnisse von Anbietern und Nachfragern so aufeinander abzustimmen, dass alle Akteure daraus einen maximalen Nutzen ziehen können. Diese Austauschbeziehungen sind demnach so zu koordinieren, dass alle Beteiligten zufrieden gestellt werden, d. h. bei steigenden Preisen reduziert sich die Nachfrage. Sinkende Preise wirken sich entgegengesetzt aus. Das bedeutet aber nicht, dass der Konsument bei immer weiter fallenden Preisen bis ins unendliche nachfragen wird. Auch bei einem Preis von Null ist die nachgefragte Menge begrenzt. Dieser Wert wird Sättigungsmenge (SM) genannt und stellt sich ein, wenn sich der Konsument von einem weiteren Bezug einer Mengeneinheit keinen zusätzlichen Nutzen mehr erhofft.
Dass es sich beim Gesundheitsmarkt nicht um einen gewöhnlichen Markt handelt und deshalb die Gesetzmäßigkeiten der fallenden Nachfrage außer Kraft gesetzt sind, wird im Folgenden aufgezeigt:
Der Patient zahlt Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse und diese erstattet im Gegenzug den Erbringern alle notwendigen Aufwendungen und Leistungen der medizinischen Versorgung. Der Preis für diese Leistungen ist aus der subjektiven Sicht des Patienten Null. Dabei ist der monatliche Beitrag für sein Konsumverhalten irrelevant, da er unabhängig vom Krankheitsrisiko geleistet wird. Auch eine zu leistende Zuzahlung fällt im Krankheitsfall kaum ins Gewicht, da es sich bei dem versicherten Patienten um einen Menschen mit gesundheitlichen Beschwerden handelt. Er will einzig, dass seine Krankheit behandelt und die Schmerzen gelindert werden. Wenn ein kranker Mensch einen Arzt aufsucht, handelt er deshalb selten rational und daher auch nicht kostenbewusst; er will einfach nur gesund werden. Dieser Umstand macht ihn erpresserisch dem System gegenüber und beeinflussbar für Einflüsterungen von Lobbyisten.
Es stellt sich eine so genannte Nulltarifmentalität ein, welche den Patienten dazu anregt, das Angebot über die SM hinaus in Anspruch zu nehmen, solange er sich einen zusätzlichen Nutzen verspricht.
Verstärkend kommt hinzu, dass ihm die entstandenen Kosten in der Regel nicht mitgeteilt werden, es sei denn er lässt sich eine Patientenquittung ausstellen, da die Abrechnung der Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip erfolgt. Aus diesen Gründen ist das Gesetz der fallenden Nachfragekurve außer Kraft gesetzt.
4.2, Macht der Anbieter:
4.2.1, Krankenhäuser:Ein Problem des Krankenhaussektors ist der enorme Einfluss des Staates auf die Planung hinsichtlich des Angebotes und der Krankenhausversorgung. Die Interventionen des Staates gehen dabei noch weiter als in der ambulanten Versorgung. Die Mehrheit der Krankenhäuser befindet sich in staatlicher Hand oder ist eng mit ihr verbunden. Es liegt in der Obliegenheit der öffentlichen Verwaltung den Bedarf an Krankenhäusern zu planen. Dazu stellen die Bundesländer Krankenhausbedarfspläne auf, die aus ihrer Sicht den erforderlichen Angebotsstrukturen gerecht werden. Das ist insoweit problematisch, als Krankenhäuser, die nicht in der Planung aufgeführt sind, ihre Leistungen nur mit vorheriger Einzelleistungsvereinbarung mit den Kken abrechnen können. Dies kommt einer Marktschließung gleich, da die Bundesländer selbst bestimmen, wer zu ihren Einrichtungen in Konkurrenz treten kann. Es ist zweifelhaft, ob diese Praxis immer dem Patientenwohl dient. Da im Sektor der stationären Versorgung somit kaum Wettbewerb vorhanden ist, braucht die öffentliche Hand auch nicht auf Konkurrenz zu achten. Es besteht kaum ein Anreiz, auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten einzugehen. Hinzu kommt, dass lokalpolitische Interessen die Entscheidungen über die Errichtung von Krankenhäusern erheblich beeinflussen, weil in den Aufsichtsräten oft regionale Geschäftsleute und Politiker