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Stand: 2020-02-01
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Jakub Brukwicki

Das bebauungsrechtliche Planungserfordernis.


Dissertationsschrift
2016. 365 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2016
ISBN: 3-428-15058-9 (3428150589)
Neue ISBN: 978-3-428-15058-8 (9783428150588)

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Ausgehend vom Mücksch-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2012 befasst sich die Arbeit mit zwei entscheidenden Problempunkten des deutschen sowie europäischen Bau- und Umweltrechts. Behandelt werden das durch Richterrecht geschaffene bebauungsrechtliche Planungserfordernis und das störfallrechtliche Abstandsgebot, das auf Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie zurückgeht. Beide Rechtsbelange führen dazu, dass Bebauungsplanverfahren an Bedeutung und Umfang gewinnen.
Bereits jetzt ist die gemeindliche Bauleitplanung das Kernstück des deutschen Baurechts. Aller Voraussicht nach wird ihr künftig noch stärkere Bedeutung zukommen. Mit ursächlich für diese Entwicklung sind das bebauungsrechtliche Planungserfordernis und das störfallrechtliche Abstandsgebot, die eine möglichst konfliktminimierende und sparsame Nutzung des Baulandes antreiben. Das Planungserfordernis ist ein durch Richterrecht geschaffener Belang und stellt ein in allen Baugebieten relevantes ungeschriebenes Zulassungshindernis für konfliktträchtige Großbauten dar. Es gibt vor, wann Diskrepanzen zwischen öffentlichen und privaten Interessen die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erfordern. Das störfallrechtliche Abstandsgebot sieht eine Trennung von Industrieanlagen und schutzbedürftigen Gebieten vor. Eine solche Trennung kann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Behörden und Bauherren vor Probleme stellen, die zwingend durch Bauleitplanung zu lösen sind.
Einleitung

1. Entwicklung des Planungserfordernisses

Begriffsklärung: Planungserfordernis - Planungserfordernis bei Binnenkoordination im Außenbereich nach
35 Abs. 2 BauGB - Planungserfordernis bei Außenkoordination im Außenbereich nach
35 Abs. 2 BauGB - Planungserfordernis im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

2. "Die Wende": Einbeziehung des Planungserfordernisses in die Prüfung beim unbeplanten Innenbereich

Rechtsprechung vor 2012 - Literatur bis 2012 - Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 (Mücksch) - Eigene Einschätzung

3. Weiterreichende Auseinandersetzung mit dem Planungserfordernis und offenen Fragen zu diesem Thema

Erforderlicher Plantypus zur Lösung der durch das bebauungsrechtliche Planungserfordernis begründeten Probleme - Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Factory Outlet Center-Urteils, der Krematorium-Entscheidung und des Mücksch-Urteils - Ausdehnung des Planungserfordernisses auf privilegierte Vorhaben im Außenbereich nach
35 Abs. 1 BauGB - Das Planungserfordernis als subjektiv-öffentliches Abwehrrecht? - Analyse der Auswirkungen einer gesteigerten Bedeutung des Planungserfordernisses - Erforderlichkeit einer Verankerung des Planungserfordernisses im Gesetz?

4. Teil: Zusammenfassung in Thesen und Fazit

Begriffsklärung: Planungserfordernis - Ursprünglicher Anwendungsbereich des Planungserfordernisses im Außenbereich und anfängliche Kritik - Ausdehnung des Planungserfordernisses auf Probleme der Außenkoordination und die Befreiungserteilung nach
31 Abs. 2 BauGB - Einbeziehung des Planungserfordernisses in die Prüfung beim unbeplanten Innenbereich am Beispiel des Störfallrechts - Zukünftige Entwicklung des Planungserfordernisses und Klärung offener Fragen

Literaturverzeichnis

Personen- und Sachverzeichnis
"Eine grundlegende Arbeit zum bauplanungsrechtlichen Planungserfordernis, die die Diskussion gerade im schwierigen Bereich seiner Anwendung bei der Zulassung von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nachhaltig beeinflussen wird." Prof. Dr. Alexander Schink, in: Umwelt- und Planungsrecht, Heft 4/2017

"Dennoch liest sich die Arbeit mit großem Gewinn, weil sie die Figur des Planungserfordernisses umfassend aufbereitet und die Entwicklungs- und Argumentationsstränge dieses zentralen baurechtlichen Dogmas präzise herausarbeitet. Sie gibt wichtige Anregungen für die weitere Diskussion und verdient deshalb unbedingt Berücksichtigung." Dr. Boas Kümper, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, Heft 10/2017