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Sofia Wagner

Know-how - Einordnung in das Zivilrecht


1. Aufl. 2016. 348 S. 210 mm
Verlag/Jahr: HEYMANNS 2016
ISBN: 3-452-28782-3 (3452287823)
Neue ISBN: 978-3-452-28782-3 (9783452287823)

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Know-how stellt häufig den wesentlichen Vermögenswert eines Unternehmens dar – dennoch ist die rechtliche Behandlung von Rechtsunsicherheit geprägt. Lehre und Rechtsprechung betonen stets die Unterschiede zwischen Know-how und Patentrecht, behandeln Know-how in der konkreten Situation aber faktisch wie ein vollwertiges Immaterialgüterrecht. Dahinter steht häufig eine Einzelfallbetrachtung, die eine als ungerecht empfundene Ausbeutung fremder Leistungen sanktionieren will, obwohl die im UWG vorgesehenen Tatbestände nicht erfüllt sind. Dies steht in offenem Widerspruch mit den Wertungen des Geistigen Eigentums.

Sofia Wagner verfolgt das Ziel, die Diskrepanz zwischen dogmatischer Kategorisierung und Rechtspraxis durch die Einordnung des Immaterialgutes Know-how in das System des Zivilrechts aufzulösen. Die komplexe Problematik wird durch Gliederung der Arbeit in drei Teile handhabbar gemacht.

Der erste Teil bietet einen Überblick zu den ökonomischen und rechtlichen Grundlagen. Dieser Abschnitt ermöglicht dem interessierten Leser einen schnellen Zugang zu Fragen des gesetzlichen Schutzes und der Behandlung von Know-how in Rechtsprechung und Literatur.

Der zweite Teil bildet das Kernstück der Arbeit und ist der dogmatischen Einordnung von Know-how in das System des Zivilrechts gewidmet. Dabei werden die praktischen Bedürfnisse für die Einordnung aufgezeigt und die verschiedenen Kategorien, die das allgemeine Zivilrecht und das Recht des Geistigen Eigentums zur Verfügung stellen, beleuchtet. Die sich daran anschließende Diskussion über die Einordnung von Know-how in diese Kategorien hat den Anspruch, die bestehende Diskrepanz aufzulösen und dadurch zur Rechtssicherheit beizutragen.

Nach der Einordnung de lege lata widmet sich der dritte Teil dem Reformbedarf. Dabei weist die Autorin auf bestehende Defizite hin und schließt die Untersuchung, nach Aufzeigen derzeit diskutierter Lösungsmodelle, mit einem eigenen Reformvorschlag ab.
Know-how stellt häufig den wesentlichen Vermögenswert eines Unternehmens dar - dennoch ist die rechtliche Behandlung von Rechtsunsicherheit geprägt. Lehre und Rechtsprechung betonen stets die Unterschiede zwischen Know-how und Patentrecht, behandeln Know-how in der konkreten Situation aber faktisch wie ein vollwertiges Immaterialgüterrecht. Dahinter steht häufig eine Einzelfallbetrachtung, die eine als ungerecht empfundene Ausbeutung fremder Leistungen sanktionieren will, obwohl die im UWG vorgesehenen Tatbestände nicht erfüllt sind. Dies steht in offenem Widerspruch mit den Wertungen des Geistigen Eigentums.

Sofia Wagner verfolgt das Ziel, die Diskrepanz zwischen dogmatischer Kategorisierung und Rechtspraxis durch die Einordnung des Immaterialgutes Know-how in das System des Zivilrechts aufzulösen. Die komplexe Problematik wird durch Gliederung der Arbeit in drei Teile handhabbar gemacht.

Der erste Teil bietet einen Überblick zu den ökonomischen und rechtlichen Grundlagen. Dieser Abschnitt ermöglicht dem interessierten Leser einen schnellen Zugang zu Fragen des gesetzlichen Schutzes und der Behandlung von Know-how in Rechtsprechung und Literatur.

Der zweite Teil bildet das Kernstück der Arbeit und ist der dogmatischen Einordnung von Know-how in das System des Zivilrechts gewidmet. Dabei werden die praktischen Bedürfnisse für die Einordnung aufgezeigt und die verschiedenen Kategorien, die das allgemeine Zivilrecht und das Recht des Geistigen Eigentums zur Verfügung stellen, beleuchtet. Die sich daran anschließende Diskussion über die Einordnung von Know-how in diese Kategorien hat den Anspruch, die bestehende Diskrepanz aufzulösen und dadurch zur Rechtssicherheit beizutragen.

Nach der Einordnung de lege lata widmet sich der dritte Teil dem Reformbedarf. Dabei weist die Autorin auf bestehende Defizite hin und schließt die Untersuchung, nach Aufzeigen derzeit diskutierter Lösungsmodelle, mit einem eigenen Reformvorschlag ab.