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Martin Hörtz

Die Gefährdung von Tatbeteiligten im Anwendungsbereich der 315 b, 315 c StGB


Dissertationsschrift
2016. XXXIX, 288 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG, PIETERLEN 2016
ISBN: 3-631-66995-X (363166995X)
Neue ISBN: 978-3-631-66995-2 (9783631669952)

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Der BGH vertritt unter Verweis auf eine fehlende Repräsentanz, dass Tatbeteiligte keine tauglichen Gefährdungsopfer im Rahmen der

315 b, 315 c StGB darstellen. Der Autor präsentiert einen eigenen Lösungsansatz und stellt für die Bestimmung der Schutzwürdigkeit insoweit maßgeblich auf eine Inanspruchnahme des Straßenverkehrs als Rechtsfriedensbereich ab.
Nach der Rechtsprechung des BGH sind Tatbeteiligte keine tauglichen Gefährdungsopfer im Rahmen der

315 b, 315 c StGB. Unter kritischer Würdigung der Rechtsprechung des BGH präsentiert der Autor einen eigenen Lösungsansatz für dieses "klassische" Problem der Strafrechtslehre: Die Bestimmung der Schutzwürdigkeit nach dem Kriterium der Inanspruchnahme des Straßenverkehrs als Rechtsfriedensbereich. Die Entwicklung dieses Ansatzes basiert unter anderem auf einem aus der rechtshistorischen Entwicklung der gemeingefährlichen Delikte und der Straßenverkehrsdelikte gewonnenen Verständnis sowie der Heranziehung des maßgeblichen Schutzguts der

315 b, 315 c StGB. Zudem untersucht die Arbeit, ob die Tauglichkeit von Tatbeteiligten als Gefährdungsopfer nach den klassischen Auslegungsregeln bestimmbar ist.
Inhalt: Rechtsprechung zur Gefährdung von Tatbeteiligten - Darstellung der rechtshistorischen Entwicklung der gemeingefährlichen Delikte und der Straßenverkehrsgefährdungsdelikte - Bestimmung der Tauglichkeit eines Tatbeteiligten als Gefährdungsopfer nach den klassischen Auslegungsregeln - Zweistufiger Prüfungsansatz: Inanspruchnahme des Rechtsfriedensbereichs unter Berücksichtigung der inneren Einstellung.
Martin Hörtz studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mainz. Er arbeitet als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei einer Wirtschaftskanzlei in Hamburg und Frankfurt am Main.