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Stand: 2020-02-01
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Ekaterina Goldenberg

Das bewegliche Vermögen des Schuldners in der Einzelzwangsvollstreckung und Gesamtvollstreckung


Dissertationsschrift
Neuausg. 2016. XXVII, 188 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG, PIETERLEN 2016
ISBN: 3-631-67378-7 (3631673787)
Neue ISBN: 978-3-631-67378-2 (9783631673782)

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Die Autorin untersucht den gesetzlichen und gerichtlichen Vollstreckungsschutz
811Abs. 1 ZPO,
765a ZPO, die Austauschpfändung
811 a ZPO und den Verschleuderungsschutz
812 ZPO in der Einzelzwangsvollstreckung und Insolvenzverfahren
36 InsO. Relevant für Gläubigervertreter, Schuldnervertreter, Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter.
Die Untersuchung setzt sich neben dem gesetzlichen und dem gerichtlichen Vollstreckungsschutz (
811 Abs. 1 ZPO,
765a ZPO) mit der Austauschpfändung
811 a ZPO und dem Verschleuderungsschutz
812 ZPO in der Einzelzwangsvollstreckung und in der Gesamtvollstreckung (
36 InsO,
4 InsO i.V.m.
765a ZPO) auseinander. Natürliche Schuldner in Vollstreckungsverfahren - Einzelzwangsvollstreckung/Insolvenzverfahren - werden regelmäßig mit der Frage konfrontiert, welche Vermögensteile ihnen trotz eines Verfahrens erhalten bleiben. Ist dem Insolvenzverfahren die Einzelzwangsvollstreckung vorangegangen, so ist für den Schuldner bedeutend, inwieweit seine Vermögenssituation durch die Veränderung der Verfahrensart beeinflusst wird. Somit arbeitet die Autorin ein Thema auf, das Gläubigervertreter, Schuldnervertreter, Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter gleichermaßen betrifft.
Inhalt: Schuldnerschutz - Vollstreckungsschutz - Pfändungsschutz - Gesetzlicher Vollstreckungsschutz der beweglichen Sachen in der Einzelzwangsvollstreckung wegen Geldforderung (
811 Abs. 1 ZPO) und im Insolvenzverfahren (
36 InsO) - Pfändungsschutz des Hausrats in der Einzelzwangsvollstreckung (
812 ZPO) und im Insolvenzverfahren (
36 Abs. 3 InsO) - Austauschpfändung in der Einzelzwangsvollstreckung (
811a ZPO) und im Insolvenzverfahren - Gerichtlicher Vollstreckungsschutz der beweglichen Sachen in der Einzelzwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung (
765a ZPO) und im Insolvenzverfahren (
4 InsO i.V.m.
765a ZPO) - Vollstreckungsschutz der Kraftfahrzeuge in der Einzelzwangsvollstreckung und im Insolvenzverfahren - Vollstreckungsschutz von Grabsteinen in der Einzelzwangsvollstreckung und im Insolvenzverfahren - Pfändungsschutz der zur Fortsetzung oder Aufnahme der Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände in der Einzelzwangsvollstreckung (
811 Abs. 1 Nr. 5, 7 ZPO) und im Insolvenzverfahren (
36 Abs. 1 S. 1 InsO).
Ekaterina Goldenberg studierte Wirtschaftsrecht an der Ostfalia Hochschule. Sie war als Wirtschaftsjuristin und Leiterin in einer Insolvenzverwaltung tätig und ist derzeit Geschäftsleiterin einer Schuldner- und Insolvenzberatung. Sie hat an der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg mit dem Promotionsstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit promoviert.