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Stand: 2020-02-01
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Matthias Eiden

Die Pfändung einer gläubigereigenen Forderung


Eine rechtsdogmatische Betrachtung unter besonderer Berücksichtigung des Einflusses der Verfassung auf das Vollstreckungsrecht. Dissertationsschrift
Neuausg. 2016. XXXII, 228 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG, PIETERLEN 2016
ISBN: 3-631-67868-1 (3631678681)
Neue ISBN: 978-3-631-67868-8 (9783631678688)

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Der Autor überprüft erstmals die Pfändung einer gläubigereigenen Forderung auf Ihre Zulässigkeit und kommt zu dem Ergebnis, dass diese zulässig ist. Sie ist für den Inhaber der Forderung zweckmäßig und hilfreich bei einer gerichtlichen Durchsetzung. Die Unmöglichkeit der Verwertung steht dem nicht entgegen.
Der Autor untersucht erstmals die Zulässigkeit der Pfändung einer gläubigereigenen Forderung. Die Pfändung einer Forderung, die dem Gläubiger bereits zusteht, bietet verschiedene und im Einzelfall unter Umständen entscheidende Vorteile bei der Durchsetzung der Forderung gegen ihren Schuldner. Während ein Zessionar die Forderung "nur" auf privatrechtlichem Wege durchsetzen kann, stehen dem Pfändungsgläubiger z.B. die Hilfsrechte gem.

836 III, 840 ZPO zur Verfügung, wenn für die gerichtliche Geltendmachung der Forderung notwendige Informationen fehlen. Die sich bei der Frage der Pfändbarkeit einer gläubigereigenen Forderung stellenden dogmatischen Probleme - z.B. ist eine Überweisung der bereits im Wege der Abtretung erworbenen Forderung nicht möglich - waren bislang noch nicht Gegenstand des wissenschaftlichen Diskurses. Der Autor stellt eventuelle Hürden auf dem Weg zur Zulässigkeit der Pfändung erstmals heraus und führt sie einer Lösung zu. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Pfändung zulässig ist.
Inhalt: Zweckmäßigkeit der Pfändung einer eigenen Forderung - Zulässigkeit nur isoliert durchführbarer Vollstreckungsmaßnahmen - Unmöglichkeit der Verwertung für den Pfändungsgläubiger - Das eigene Vermögen als Vollstreckungsgegenstand.
Matthias Eiden hat Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster studiert. Anschließend war er an der FernUniversität in Hagen sowie bei einer auf die Verwaltung von Insolvenzverfahren spezialisierten Kanzlei in Düsseldorf tätig.