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Neuerscheinungen 2017

Stand: 2020-02-01
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Klaus Fahrendorf, Siegfried Mennemeyer (Beteiligte)

Die Haftung des Rechtsanwalts


Ein Praxishandbuch
Herausgegeben von Fahrendorf, Klaus; Mennemeyer, Siegfried
9. Aufl. 2017. 900 S. 248 mm
Verlag/Jahr: HEYMANNS 2017
ISBN: 3-452-28815-3 (3452288153)
Neue ISBN: 978-3-452-28815-8 (9783452288158)

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Rechtsanwälte unterliegen enormen Haftungsrisiken:

Ein ehemaliger Berufungsrichter (mit 20-jähriger Berufserfahrung in Anwaltshaftungssachen) und ein Rechtsanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung als Berufungs- und Revisionsanwalt behandeln das Haftungs- und Versicherungsrecht der Anwälte. Das Werk befasst sich umfassend, systematisch vertieft und gleichwohl praxisbezogen mit den allgemeinen Haftungsvoraussetzungen und -folgen von Anwaltshaftungsfällen und widmet sich daneben der Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte und Anwaltsnotare.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Neuauflage besteht darin, – lexikalisch geordnet – konkrete einzelne Sach- und anwaltliche Tätigkeitsbereiche in den Blick zu nehmen und vielfältigste konkrete Regressfälle (z. B. im Arbeits-, Erb-, Familien-, Miet- und Verkehrsrecht sowie etwa im Bereich der Mediation oder in Wiedereinsetzungskonstellationen) darzustellen. Insoweit richtet sich die Neuauflage vor allem auch an den Kreis der Fachanwälte .

Die einschlägige Rechtsprechung wird in dem Werk an den einschlägigen Stellen wörtlich zitiert und verarbeitet.

Durch die den einzelnen Kapiteln vorangestellten Inhaltsübersichten, ein umfassendes Stichwortverzeichnis und verschiedene Querverweise im Fließtext kann sich der Benutzer schnell und verlässlich zurechtfinden.

Das Praxishandbuch zur Haftung des Rechtsanwalts ist in seiner 9., gründlich und umfassend neubearbeiteten Auflage das aktuellste umfassende Spezialwerk zur anwaltlichen Berufshaftung und Haftpflichtversicherung auf dem Markt.

Aus den Besprechungen der 8. Auflage:

"Mein Fazit: Autoren und Verlag ist es gelungen, einen "Klassiker" erneut zu verbessern. Es bleibt bei der Empfehlung, das Werk nicht erst im Regressfall zur Hand zu nehmen. Da es sich um einen vorzüglichen Leitfaden für die anwaltliche Tätigkeit auf den verschiedensten Gebieten handelt, kann eine frühzeitige Lektüre entscheidend dazu beitragen, dass es gar nicht erst zu einem Haftungsfall kommt."
Rechtsanwalt Dr. Winfried Born , Dortmund in NJW 2010, 3555