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Hans-Heiner Gotzen

Die Sozialbestattung


Leitfaden für die Praxis zur Kostenübernahme nach § 74 SGB XII
2. Aufl. 2018. 580 S. 213 mm
Verlag/Jahr: HEYMANNS 2018
ISBN: 3-452-28570-7 (3452285707)
Neue ISBN: 978-3-452-28570-6 (9783452285706)

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Steigende Fallzahlen, steigende Ausgaben, eine im Schnittpunktbereich zum Zivil- und Ordnungsrecht liegende Rechtsmaterie mit vielen Abgrenzungsfragen, eine im Wandel begriffene Rechtsprechung, eine Sonderstellung der Vorschrift im System sozialhilferechtlicher Leistungen und zumeist aus der Zeit des BSHG stammende Richtlinien der jeweiligen Sozialhilfeträger – dies alles zeichnet die Problemlage aus, mit denen in der Praxis die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bearbeitung von Ansprüchen auf Übernahme von Bestattungskosten nach
74 SGB XII konfrontiert werden.

Der nunmehr bereits in 2. Auflage erscheinende Leitfaden ermöglicht sowohl dem bislang nur mit wenigen Fällen betrauten Anwender eine rechtssichere und vor allem auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung aufbauende Sachbearbeitung und Bescheidung. Der Leitfaden gibt aber auch vertiefende und weiterführende Hinweise für die Anwender, die in der behördlichen Praxis tagtäglich mit Leistungsanträgen nach
74 SGB XII betraut sind.

Die seit der Erstauflage sich zu vielen Fragestellungen rund um
74 SGB XII gewandelte Rechtsprechung wurde ebenso in die Überarbeitung einbezogen, wie eine noch vertiefendere Darstellung zu den Schnittpunktbereichen des Ordnungsrechts, des Erbrechts und des Zivilrechts.

Der Leitfaden stellt sich damit als hilfreicher Begleiter in der alltäglichen behördlichen Praxis dar. Daher wird die inhaltliche Darstellung der Thematik auch durch eine Zusammenfassung der für eine Bearbeitung von Leistungsanträgen erforderlichen Gesetzestexte abgerundet. Ein Muss für jeden Praktiker.

Aus dem Inhalt:

Bestattungskostentragungspflicht als Tatbestandsmerkmal des
74 SGB XII

Zumutbarkeit zur Kostentragung als Tatbestandsmerkmal des
74 SGB XII

Erforderliche Bestattungskosten

Verfahrensfragen

Bestattungsvorsorgeverträge

Prüfungsübersicht
Autor:

Herr Dipl.-Verwaltungswirt Dr. jur. Hans-Heiner Gotzen ist Erster Beigeordneter der Stadt Erkelenz. Nebenamtlich ist er als Lehrbeauftragter der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln und des Studieninstituts Aachen sowie als Seminarleiter und als Autor für verschiedene Zeitschriften und die "Luchterhand Verwaltungspraxis", dem Nachfolger des "Wissensmanagement für Städte und Gemeinden" tätig.

Auf dem Gebiet der Sozialbestattung hat er sich bundesweit einen Namen als Experte und Seminarleiter gemacht.
Steigende Fallzahlen, steigende Ausgaben, eine im Schnittpunktbereich zum Zivil- und Ordnungsrecht liegende Rechtsmaterie mit vielen Abgrenzungsfragen, eine im Wandel begriffene Rechtsprechung, eine Sonderstellung der Vorschrift im System sozialhilferechtlicher Leistungen und zumeist aus der Zeit des BSHG stammende Richtlinien der jeweiligen Sozialhilfeträger - dies alles zeichnet die Problemlage aus, mit denen in der Praxis die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bearbeitung von Ansprüchen auf Übernahme von Bestattungskosten nach Paragraph 74 SGB XII konfrontiert werden.
Der nunmehr bereits in 2. Auflage erscheinende Leitfaden ermöglicht sowohl dem bislang nur mit wenigen Fällen betrauten Anwender eine rechtssichere und vor allem auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung aufbauende Sachbearbeitung und Bescheidung. Der Leitfaden gibt aber auch vertiefende und weiterführende Hinweise für die Anwender, die in der behördlichen Praxis tagtäglich mit Leistungsanträgen nach Paragraph 74 SGB XII betraut sind.
Die seit der Erstauflage sich zu vielen Fragestellungen rund um Paragraph 74 SGB XII gewandelte Rechtsprechung wurde ebenso in die Überarbeitung einbezogen, wie eine noch vertiefendere Darstellung zu den Schnittpunktbereichen des Ordnungsrechts, des Erbrechts und des Zivilrechts.
Der Leitfaden stellt sich damit als hilfreicher Begleiter in der alltäglichen behördlichen Praxis dar. Daher wird die inhaltliche Darstellung der Thematik auch durch eine Zusammenfassung der für eine Bearbeitung von Leistungsanträgen erforderlichen Gesetzestexte abgerundet.