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Stand: 2020-02-01
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Jasmin Kocak

Selbstbelastungspflichten bei Mitarbeiterbefragungen


Eine Untersuchung unter Berücksichtigung betriebsverfassungs- und datenschutzrechtlicher Aspekte. Dissertationsschrift
Neuausg. 2018. 394 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG LTD. INTERNATIONAL ACADEMIC PUBLISHERS 2018
ISBN: 3-631-73225-2 (3631732252)
Neue ISBN: 978-3-631-73225-0 (9783631732250)

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Unternehmensmitarbeiter sind grundsätzlich verpflichtet, bei Interviews während internen Untersuchungen eigene Straftaten offenzulegen. Fraglich ist, ob Strafverfolgungsbehörden diese selbstbelastenden Angaben ebenfalls verwerten dürfen. Klärungsbedürftig sind zudem die betriebsverfassungs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen an Befragungen.
In Unternehmen gilt es als best practice beim Verdacht von Compliance-Verstößen die Sachverhalte von spezialisierten Anwaltskanzleien aufklären zu lassen. Die wichtigste Erkenntnisquelle bei diesen Internal Investigations sind Mitarbeiterbefragungen. Unternehmensmitarbeiter müssen grundsätzlich bei Interviews Rede und Antwort stehen, auch zu eigenen Straftaten. Gelangen Interviewprotokolle oder Ermittlungsberichte in die Hände der Strafverfolger, drohen ihnen strafrechtliche Sanktionen. Zumal bei staatlichen Ermittlungen Schweige- und Aussageverweigerungsrechte bestehen, stellt sich die Frage, ob solche selbstbelastenden Angaben strafrechtlich verwertet werden dürfen. Klärungsbedürftig sind zudem die betriebsverfassungs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Befragungen.
Durchführung von Interviews durch externe Rechtsanwälte - Vereinbarkeit von Interviews mit dem nemo tenetur-Prinzip - Verwertbarkeit selbstbelastender Mitarbeiterangaben im Strafverfahren - Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot aufgrund des nemo tenetur-Prinzips - Mitarbeiterbefragungen und Arbeits- und Datenschutzrecht.

Jasmin Kocak absolvierte ihre juristische Ausbildung in Frankfurt am Main, Freiburg und New York. Anschließend beriet sie als Rechtsanwältin einer internationalen Anwaltskanzlei Unternehmen und Leitungsorgane bei Internal Investigations und Compliance-Maßnahmen. Nunmehr ist sie Richterin.