buchspektrum Internet-Buchhandlung

Neuerscheinungen 2018

Stand: 2020-02-01
Schnellsuche
ISBN/Stichwort/Autor
Herderstraße 10
10625 Berlin
Tel.: 030 315 714 16
Fax 030 315 714 14
info@buchspektrum.de

Olga-Christina Eleftheriadis

Der Entschädigungsanspruch gemäß 198 GVG bei überlangen Gerichtsverfahren


Dissertationsschrift
Neuausg. 2018. 246 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG LTD. INTERNATIONAL ACADEMIC PUBLISHERS 2018
ISBN: 3-631-74143-X (363174143X)
Neue ISBN: 978-3-631-74143-6 (9783631741436)

Preis und Lieferzeit: Bitte klicken


Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren soll eine im deutschen Recht bestehende Rechtsschutzlücke schließen. Die Arbeit untersucht die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen sowie die prozessualen Gesichtspunkte der Entschädigungsregelung, die als einheitlicher Rechtsbehelf in allen Gerichtsbarkeiten ausgestaltet ist.
Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren soll eine im deutschen Recht bestehende Rechtsschutzlücke schließen. Die bisherigen Rechtsschutz-möglichkeiten gegen überlange Verfahrensdauer haben den Anforderungen der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR nicht entsprochen. Diese Arbeit untersucht die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen sowie die prozessualen Gesichtspunkte der Entschädigungsregelung, die als einheitlicher Rechtsbehelf in allen Gerichtsbarkeiten ausgestaltet ist. Zentrale Frage ist dabei, anhand welcher Kriterien die Angemessenheit der Verfahrensdauer zu bestimmen ist. Von besonderer Bedeutung ist ferner die Verzögerungsrüge, deren Erhebung im Ausgangsverfahren Voraussetzung für einen Anspruch aus
198 GVG ist.
Anspruch auf ein Verfahren in angemessener Frist - Bisherige Rechtsschutzmöglichkeiten - Anspruchsvoraussetzungen - Rechtsfolgen des Entschädigungsanspruchs nach
198 GVG - Bestimmung der Angemessenheit der Verfahrensdauer - Prozessuale Geltendmachung - Verhältnis zu den bisherigen Rechtsschutzmöglichkeiten

Olga-Christina Eleftheriadis absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften sowie das Begleitstudium zur Europajuristin an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und an der Aristoteles-Universität Thessaloniki. Nach dem Referendariat im Oberlandesbezirk München nahm sie ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin in München auf.