buchspektrum Internet-Buchhandlung

Neuerscheinungen 2018

Stand: 2020-02-01
Schnellsuche
ISBN/Stichwort/Autor
Herderstraße 10
10625 Berlin
Tel.: 030 315 714 16
Fax 030 315 714 14
info@buchspektrum.de

Rainer Romirer-Maierhofer

Beginn und Ende der Arbeitszeit im Außendienst


Die Arbeitszeitrichtlinie RL 2003/88/EG und der EuGH in der Rs Tyco im nationalen Kontext
2018. 236 S. 220 mm
Verlag/Jahr: SAARBRÜCKER VERLAG FÜR RECHTSWISSENSCHAFTEN 2018
ISBN: 6-202-46315-5 (6202463155)
Neue ISBN: 978-6-202-46315-7 (9786202463157)

Preis und Lieferzeit: Bitte klicken


Seitdem der EuGH in der Rs Tyco Fahrzeiten von ServicetechnikerInnen als Arbeitszeit (AZ) bewertet hat, vermag die Fragestellung zu dem Beginn und Ende der AZ im Außendienst auf den ersten Blick banal erscheinen. Tatsächlich bestehen immer noch viele ungeklärte Fragen. So ist die Rechtsauffassung des EuGH nicht auf alle ArbeitnehmerInnen (AN) im Außendienst anwendbar. Auch fehlt es an einer Legaldefinition des Begriffes Außendienst. Fehlerhafte Bewertungen der AZ können empfindliche Verwaltungsstrafen nach sich ziehen. Die unbrauchbare AZ-Definition der RL 2003/88/EG tut ihr Übriges. Diese Abhandlung zerlegt die Grundfragestellung in einzelne Sachthemen, um die Begriffe AZ, Ruhezeit und Ruhepause rechtsvergleichend voneinander abzugrenzen und das Verhältnis von AZ, Reise- und Bereitschaftszeiten im unionsrechtlichen Kontext zu erörtern. Dazu wird der maßgebliche EU-rechtlichen Rahmen umfassend besprochen und das Unionsrecht eng verwoben mit dem innerstaatlichen Recht dargestellt. Übereinstimmungen sowie Ungereimtheiten zwischen beiden Rechtsbereichen werden aufgezeigt, bevor eine abschließende praxisgerechte Aussage zu dem Beginn und dem Ende der AZ im Außendienst getroffen wird.
Romirer-Maierhofer, Rainer
Rainer Romirer-Maierhofer ist Jurist und Techniker aus Salzburg. Er blickt neben einer mehrjährigen arbeitsrechtlichen Berufserfahrung als vorsitzender Personalvertreter auch auf eine umfassende Praxis als globaltätiger Außendienstmitarbeiter zurück. Sein Wissen um die Differenz von Rechtstheorie- und praxis haben ihn zu diesem Buch veranlasst.