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Neuerscheinungen 2019

Stand: 2020-02-01
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Reinhard Berndt, Frank Nordhoff (Beteiligte)

Rechnungslegung und Prüfung von Stiftungen


Herausgegeben von Berndt, Reinhard; Nordhoff, Frank
2. Aufl. 2019. XXXIV, 365 S. 224 mm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2019
ISBN: 3-406-71600-8 (3406716008)
Neue ISBN: 978-3-406-71600-3 (9783406716003)

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Zum Werk
Das Werk bietet zum ersten Mal eine umfassende Darstellung aller Themen rund um die Rechnungslegung von Stiftungen. Behandelt wird sowohl die Einnahmen-Ausgabenrechnung mit Vermögensübersicht als auch der kaufmännische Jahresabschluss. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Besonderheiten von Stiftungen unter Berücksichtigung steuer- und stiftungsrechtlicher Implikationen. So wird beispielsweise der Nachweis der Vermögenserhaltung umfassend thematisiert. Schließlich werden auch die verschiedenen Prüfungsinstanzen der Rechnungslegung von Stiftungen und ihre jeweilige Vorgehensweise dargestellt.
Inhalt:
- Grundlagen des Stiftungsrechts
- Adressaten, Zwecke und Methoden der Rechnungslegung
- Normen zur Rechnungslegung von Stiftungen
- Steuerrechtliche Vorschriften mit Auswirkung auf die Rechnungslegung
- Jahresrechnung und Vermögensübersicht einer Stiftung
- Der Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks
- Grundlagen zum kaufmännischen Jahresabschluss einer Stiftung
- Einzelfragen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang, Lagebericht und Konzernabschluss einer Stiftung
- Prüfung der Rechnungslegung von Stiftungen
- Publizität von Stiftungen
- Besonderheiten der Rechnungslegung von Krankenhäusern in der Rechtsform der Stiftung
Vorteile auf einen Blick
- problemorientierte Darstellung aller Fragestellungen rund um die Rechnungslegung von Stiftungen
- hoher Praxisbezug
Zur Neuauflage
Eingearbeitet wurden neben der neuesten Rechtsprechung und Verwaltung die zwischenzeitlich ergangenen Gesetzänderungen wie u.a. das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und das Investmentgesetz.
Zielgruppe
Für Stifter, Stiftungsverantwortliche, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsbehörden.