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Stand: 2020-02-01
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Martin Göttgen

Prozessökonomische Alternativen zur Verständigung im Strafverfahren.


Dissertationsschrift
2019. 181 S. 181 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2019
ISBN: 3-428-15680-3 (3428156803)
Neue ISBN: 978-3-428-15680-1 (9783428156801)

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Die Arbeit beleuchtet die Verständigung im Strafverfahren nach dem Grundsatzurteil des BVerfG. Die Regelungen werden in der Praxis noch immer defizitär angewandt. Die Verständigung ist nicht prozessökonomisch, da die Mitteilungs- und Dokumentationspflichten den zeitlichen Vorteil des verständigungsbasierten Geständnisses aufheben. Rechtsvergleichend konnte eine Alternative im bestehenden deutschen Verfahrensrecht gefunden werden, namentlich in den Opportunitätsvorschriften der

154, 154a StPO.
Die Arbeit beleuchtet die Verständigung im Strafverfahren nach dem Grundsatzurteil des BVerfG. Die Regelungen zur Verständigung werden in der Praxis noch immer defizitär angewandt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Verständigung zumeist nicht prozessökonomisch ist, da die Mitteilungs- und Dokumentationspflichten den zeitlichen Vorteil des verständigungsbasierten Geständnisses aufheben. Zwar kann die Problematik bereits dadurch entschärft werden, dass ein ernsthaft reuiges Geständnis den entscheidenden Vorrang vor dem rein taktischen verständigungsbasierten Geständnis erfährt. Allheilmittel ist dies aber sicher nicht.

Daher wurde in ausführlichen Rechtsvergleichen mit dem Strafprozessrecht in Österreich, der Schweiz (abgekürztes Verfahren) und Luxemburg (jugement sur accord) nach prozessökonomischen Alternativen gesucht. Eine solche findet sich bereits im bestehenden deutschen Verfahrensrecht, namentlich in den Opportunitätsvorschriften der

154, 154a StPO. Diese geltende Gesetzeslage ist ausreichend, um auch den aus Großverfahren resultierenden Problemen begegnen zu können.
A. Gegenstand der Arbeit und praktische Relevanz

B. Rechtslage in Deutschland und Problemstellung

Verfassungsrechtliche Grundsätze im Widerstreit - Einfach-rechtliche Probleme des Verständigungsgesetzes - Die fehlerhafte Systematik des
257c StPO - Tatsächliche Probleme. Oder: wo kein Kläger (Rechtsmittelführer), da kein (Revisions-)Richter

C. Rechtliche Situation im Ausland und Lehren für das deutsche Recht

Österreichisches Strafprozessrecht - Schweizerisches Strafprozessrecht - Luxemburgisches Strafprozessrecht

D. Konsequenzen und Problemlösung

Möglichkeiten der Umgehung der rechtmäßigen Verständigung - Strafbarkeitsrisiken bei informellen "Deals" - Verfahren nach

154 II und 154a II StPO als prozessökonomische Alternative zur Verständigung

E. Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick

Literaturverzeichnis und Sachregister
"Trial-Efficient Alternatives to the Plea Bargaining in Germany"

The plea bargaining in Germany (negotiated agreement) is almost never trial-efficient. Although the negotiated tactical confession helps to reduce the amount of proof needed, there are too many duties alongside every plea bargaining. Only the remorseful confession is trial-efficient. From the plea bargaining in other countries (Austria, Switzerland and Luxembourg) we learn that the more trial-efficient alternative is the dispense of insignificant penalties.