buchspektrum Internet-Buchhandlung

Neuerscheinungen 2019

Stand: 2020-02-01
Schnellsuche
ISBN/Stichwort/Autor
Herderstraße 10
10625 Berlin
Tel.: 030 315 714 16
Fax 030 315 714 14
info@buchspektrum.de

Friederike Malorny

Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks.


Dissertationsschrift
2019. 314 S. 12 Abb. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2019
ISBN: 3-428-15745-1 (3428157451)
Neue ISBN: 978-3-428-15745-7 (9783428157457)

Preis und Lieferzeit: Bitte klicken


Die Folgen eines Streiks treffen nicht nur die Arbeitgeberseite, sondern oft auch kampfunbeteiligte Dritte. Doch wer trägt das Risiko von Schäden rechtswidriger Streiks?

Die Arbeit stellt ein allgemein gültiges System zur Haftung der Gewerkschaft bei rechtswidrigen Streiks auf, das in das Zivilrecht eingebettet ist und versucht, das Spannungsverhältnis der widerstreitenden Interessen der Gewerkschaft einerseits und der Arbeitgeberseite und Dritten andererseits aufzulösen.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wer das Risiko von Schäden rechtswidriger Streiks trägt. Die Gewerkschaft haftet gegenüber der Arbeitgeberseite in erster Linie aus vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Ergänzend kommt eine deliktische Haftung in Betracht. Das passt auch zu den zivilrechtlichen Wertungen des Vertragsrechts einerseits und des Deliktsrechts andererseits: Gewerkschaft und Arbeitgeberseite stehen sich gerade nicht unverbunden gegenüber, sodass keine typische Konstellation der Jedermann-Haftung vorliegt.

Für Drittbetroffene gilt: Rechtmäßige wie rechtswidrige Streiks zählen zu ihrem allgemeinen Lebensrisiko. Dritte haben daher auch bei rechtswidrigem Streik keine vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen die Gewerkschaft. Dieses Ergebnis fügt sich auch in die gesetzliche Gesamtkonzeption ein: Nach dem Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse haben sich Dritte an ihren Vertragspartner zu halten. In extremen Fällen sind Dritte ausreichend durch das Deliktsrecht geschützt. Ein darüberhinausgehender deliktischer Schutz, etwa mit Hilfe des ReaG, besteht nicht.

Die Arbeit wurde mit dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis 2019 und dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. ausgezeichnet.
Erster Teil: Einführung

Problemstellung - Gegenstand und Ziel der Untersuchung

Zweiter Teil: Haftung der Gewerkschaft bei rechtswidrigen Streiks für Schäden der Tarifpartner und ihrer Mitglieder

Erster Abschnitt: Haftung aus Vertrag
Schadensersatz nach

280 I, III, 283 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht - Schadensersatzanspruch nach

280 I, III, 281 ff. BGB wegen Verletzung der Einwirkungspflicht - Schadensersatz nach
280 I i.V.m.
241 II BGB wegen Schutzpflichtverletzung

Zweiter Abschnitt: Haftung aus Delikt
Schadensersatz aus
823 I BGB wegen Eigentumsverletzung - Schadensersatz aus
823 I BGB i.V.m. Art. 9 III GG als sonstiges Recht - Schadensersatz aus
823 II BGB i.V.m. Schutzgesetzen - Schadensersatz aus
823 I BGB i.V.m. dem ReaG - Schadensersatz aus
826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung - Schadensersatz aus
831 BGB wegen Haftung für den Verrichtungsgehilfen

Fazit des Zweiten Teils

Dritter Teil: Haftung der Gewerkschaft für Schäden kampfunbeteiligter Dritter bei rechtswidrigen Streiks

Erster Abschnitt: Haftung aus Vertrag
Schadensersatz nach

280 I, III, 283 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht - Schadensersatz nach

280 I, 241 II BGB i.V.m. dem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter wegen Schutzpflichtverletzung - Schadensersatz nach

280 I, III, 283 BGB;

280 I, 241 II BGB i.V.m.
398 S. 2 BGB aus abgetretenem Recht im Rahmen der Drittschadensliquidation

Zweiter Abschnitt: Haftung aus Delikt
Schadensersatz aus
823 I BGB wegen Eigentumsverletzung - Schadensersatz aus
823 I BGB i.V.m. Art. 9 III GG als sonstiges Recht - Schadensersatz aus
823 II BGB i.V.m. Schutzgesetzen - Schadensersatz aus
823 I BGB i.V.m dem ReaG - Schadensersatz aus
826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung - Schadensersatz aus
831 BGB wegen Haftung für den Verrichtungsgehilfen

Fazit des Dritten Teils

Vierter Teil: Wesentliche Ergebnisse

Literaturverzeichnis und Sachwortregister