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Stand: 2020-02-01
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Thomas Knapowski

Das Kartellbußgeldrecht unter ökonomischer Perspektive


Bewertung der europäischen und der deutschen Sanktionsnormen und Entwicklung effektiver Vorschriften. Dissertationsschrift
Neuausg. 2019. 466 S. 11 Abb. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG LTD. INTERNATIONAL ACADEMIC PUBLISHERS 2019
ISBN: 3-631-77217-3 (3631772173)
Neue ISBN: 978-3-631-77217-1 (9783631772171)

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Der Autor untersucht, ob die europäischen und deutschen Bußgeldvorschriften nach der ökonomischen Theorie der öffentlichen Rechtsdurchsetzung optimal sind. Die geltenden Vorschriften entsprechen dessen Standardmodell und den relevanten Erweiterungen nicht. Der Autor entwickelt daher anhand der ökonomischen Theorie neue Bußgeldvorschriften.
Geldbußen wegen Verstößen gegen das europäische oder das deutsche Kartellrecht erreichen nahezu jedes Jahr neue Rekordwerte. Der Autor untersucht daher, ob die geltenden europäischen und deutschen Bußgeldvorschriften nach der ökonomischen Theorie der öffentlichen Rechtsdurchsetzung optimal sind. Dazu stellt er dessen Standardmodell und die relevanten Erweiterungen dar. Eine Bewertung der geltenden Vorschriften ergibt, dass diese den Anforderungen der ökonomischen Theorie nicht entsprechen. Der Autor entwickelt daher anhand der ökonomischen Theorie neue Bußgeldvorschriften. Aus ökonomischer wie aus juristischer Sicht sind diese den geltenden Regelungen vorzuziehen.
Darstellung der geltenden europäischen und deutschen Kartellbußgeldvorschriften - Darstellung der ökonomischen Theorie der öffentlichen Rechtsdurchsetzung mit Standardmodell und Erweiterungen - Bewertung der geltenden normativen Vorgaben und der Verwaltungsgrundsätze - Entwicklung neuer Vorschriften anhand ökonomischer und juristischer Vorgaben

Thomas Knapowski studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Er war promotionsbegleitend bei verschiedenen großen Wirtschaftskanzleien im Kartellrecht beschäftigt. Während der Promotion absolvierte er ein LL.M-Studium an der University of Auckland, Neuseeland. Er war Rechtsreferendar am Landgericht Bonn.