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Neuerscheinungen 2019

Stand: 2020-02-01
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Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht


Mit den Neuerungen 2018, 2019 und 2020 durch das Bundesteilhabegesetz
5. Aufl. 2019. 896 S. 16,5 cm
Verlag/Jahr: WALHALLA FACHVERLAG 2019
ISBN: 3-8029-5259-6 (3802952596)
Neue ISBN: 978-3-8029-5259-3 (9783802952593)

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Modernes Teilhaberecht - bundes- und landesrechtliche Vorschriften in einem Band:

Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion, Barrierefreiheit : UN-Behindertenkonvention, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern, Verordnungen zu Kommunikationshilfen im Verwaltungshandeln

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Schwerbehindertenrecht : SGB IX, SGB IX - Teil 2 2020, (Eingliederungshilferecht), Durchführungverordnungen: Schwerbehinderten-AusgleichsabgabeVO, KraftfahrzeughilfeVO, FrühförderungsVO, SchwerbehindertenausweisVO, WerkstättenVO, Werkstätten-MitwirkungsVO, Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung

Ermittlung des Grades der Behinderung : VersorgungsmedizinVO mit versorgungsmedizinischen Grundsätzen, GdS-Tabelle, Begutachtungsregeln, Merkzeichen

Fachleistungen der Sozialversicherungsträger : Relevante Auszüge aus den Sozialgesetzbüchern: SGB III (Arbeitsförderung), SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB VII (Unfallversicherung), SGB XI (Pflegeversicherung), Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, Rehabilitations-Richtlinie

Eingliederungshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt : SGB XII (Sozialhilfe), EingliederungshilfeVO, SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), Verordnungen zur Berechnung von Einkommen und Vermögen, Blindenhilfe in den Bundesländern

Aktuelle Textsammlung und Hilfestellung zur Umsetzung des "neuen" SGB IX

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stellt die größte Reform des Rechts für Menschen mit Behinderungen seit Einführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch SGB IX dar. Das umfangreiche Gesetzespaket trat bzw. tritt in Teilen in Kraft:

Die erste Reformstufe trat am 30. Dezember 2016 in Kraft und betraf Änderungen im Schwerbehindertenrecht sowie - teilweise ab 1. April 2017 geltend - Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung in der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe.
Die zweite Reformstufe trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Sie führt das "neue" Teilhaberecht als Teil 1 des SGB IX ein, bereitet die Überführung der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 als Teil 2 des SGB IX vor (das Vertragsrecht für die "neue" Eingliederungshilfe gilt schon ab 2018!) und platziert das Schwerbehindertenrecht (weitgehend unverändert) als Teil 3.
Die dritte Reformstufe trat am 1. Januar 2018 in Kraft und überführt die Eingliederungshilfe als eigenständiges Leistungsgesetz in den Teil 2 des SGB IX.
Die Textsammlung Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht gibt dazu Hilfestellung und eignet sich perfekt für Schulungen und zur Umsetzung des "neuen" SGB IX.

Die Textsammlung Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht Ausgabe 2019 enthält:

Den aktuellen Wortlaut des "neuen" SGB IX (= Reformstufe 1 und 2).
Den ab 1. Januar 2020 geltenden Wortlaut des Teils 2 (= Eingliederungshilferecht, Reformstufe 3) des SGB IX.
Das SGB XII in der aktuellen Fassung sowie die zum 1. Januar 2020 geänderten Passagen.
Berücksichtigt sind insbesondere die bereits verabschiedeten Korrekturen des Bundesteilhabegesetzes durch das "Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch":

Aufhebung der Befristung der Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie (
54 Absatz 3 SGB XII).
Einfügung einer Rechtsgrundlage zum Austausch von Sozialdaten im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Trägern der Sozialhilfe bzw. Trägern der Eingliederungshilfe und den für die Heimaufsicht zuständigen Behörden (ab 1. Januar 2020).
Klarstellung, dass Leistungserbringer zur Mitwirkung bei der Wirtschaftlichkeits- und Qualitätspr