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Neuerscheinungen 2019

Stand: 2020-02-01
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Rolf Schmidt

Schuldrecht Allgemeiner Teil


Schuldverhältnisse; Leistungsstörungsrecht; Verbraucherschutzrecht
13., überarb. Aufl. 2019. 544 S. 251 x 165 mm
Verlag/Jahr: SCHMIDT (ROLF), GRASBERG 2019
ISBN: 3-86651-225-2 (3866512252)
Neue ISBN: 978-3-86651-225-2 (9783866512252)

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Das vorliegende Werk behandelt das allgemeine Schuldrecht, also das im zweiten Buch des BGB kodifizierte Rechtsgebiet, das die allgemeinen Regelungen umfasst, welche das Verhältnis zwischen zwei oder mehreren, durch eine rechtliche Sonderbeziehung verbundenen Personen betreffen.

Mit der vorliegenden 13. Auflage 2019 wurde das Buch wieder auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gebracht. Insbesondere das Leistungsstörungsrecht und das Verbraucherschutzrecht sind ständigen Veränderungsprozessen ausgesetzt, die es zu berücksichtigen galt.

Die Darstellungsweise wurde im Übrigen beibehalten. Nach einer allgemeinen Einführung und der Klärung grundlegender Begrifflichkeiten wird der Inhalt von Schuldverhältnissen behandelt. Die im Rahmen der Prüfung eines vertraglichen Primäranspruchs relevanten Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts - namentlich die rechtshindernden, rechtsvernichtenden und rechtshemmenden Einwendungen - sind Gegenstand der weiteren Ausführungen. Der Rücktritt wird aus Gründen des Sachzusammenhangs im Leistungsstörungsrecht dieses Buches erläutert und die Verbraucherschutzvorschriften werden in einem separaten Abschnitt behandelt. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist hingegen in meinem Buch zum Allgemeinen Teil des BGB dargestellt.

Hinsichtlich des Leistungsstörungsrechts ordnet das Buch die Problemkreise in einer rechtsfolgenorientierten Darstellung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und mit einer Vielzahl verdeutlichender Beispiele.

Im Anschluss an das Leistungsstörungsrecht wird auf das Schadensrecht (

249 ff. BGB) eingegangen. Auch hier soll in erster Linie ein Systemverständnis vermittelt werden, welches für die Lösung von Einzelproblemen nutzbar gemacht werden kann. Die zahlreichen Beispielsfälle dienen dabei der Verdeutlichung des nur knapp kodifizierten und daher kasuistisch geprägten Gebiets. Schließlich werden die Besonderheiten beschrieben, die sich bei der Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis ergeben.

Zusammenfassungen, Prüfungsschemata, hervorgehobene Lerndefinitionen und Klausurhinweise runden die Darstellung ab und erleichtern die Prüfungsvorbereitung.