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Neuerscheinungen 2019

Stand: 2020-02-01
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Günter Seefelder

Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH


2019. 116 S. 240 mm
Verlag/Jahr: HDS-VERLAG, WEIL IM SCHÖNBUCH 2019
ISBN: 3-9555441-1-7 (3955544117)
Neue ISBN: 978-3-9555441-1-9 (9783955544119)

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Vorbereitung und Ablauf von Gesellschafterversammlungen

Gesellschafterprotokolle

Gesellschafterbeschlüsse

Mangelhafte Gesellschafterbeschlüsse

Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen

Die GmbH ist eine meist partnerschaftlich strukturierte Körperschaft. Vielfach wird die Rechtsform der GmbH als Familiengesellschaft, als Gesellschaft zusammenarbeitender Personen oder gar als Gesellschaftsform für freie Berufe gewählt. Oberstes Organ der GmbH sind die Gesellschafter, die ihre Willensbildung in der Regel in Form von Beschlüssen innerhalb von Gesellschafterversammlungen gestalten.

Das Gesetz gibt viele Regeln vor, wie Meinungsbildung und Beschlussfassung abzulaufen haben, die aber sehr weitgehend durch individuelle Regelungen im Gesellschaftsvertrag geändert bzw. konkretisiert werden können und sollten. Nicht immer verläuft die Willensbildung harmonisch, sondern ist von Konflikten und anderen Meinungen geprägt, was bis zu gerichtlichen Anfechtungen von Gesellschafterbeschlüssen führen kann.

Das Buch gibt einen Überblick darüber, worüber die Gesellschafter beschließen, wie die Einladung erfolgt und die Gesellschafterversammlungen und die Beschlussfassungen ablaufen. Außerdem gibt das Werk einen Überblick zur Protokollierung der Versammlungen und wie Beschlüsse gerichtlich angefochten werden können.

Das Buch beinhaltet Beispiele, Tipps und Muster für Gesellschaftsverträge.
Seefelder, Günter
Günter Seefelder, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH München) berät und begleitet Unternehmen bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Nach 20jähriger Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei wechselte er mit seinem Beratungsunternehmen Seefelder Management & Strategy in München in die Unternehmensberatung. Er hat das Unternehmen der nächsten Familiengeneration übergeben und ist wieder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt der Unternehmensführung tätig. Dazu gehört auch die Beratung von Kanzleien bei der Kanzleiführung einschließlich ihrer strategischen Ausrichtung.